Vierundzwanzig(24)-Stunden-Betreuung zu Hause

Die 24- Stunden-Betreuung zu Hause wurde 2007 legalisiert und wird unter bestimmten Umständen auch finanziell gefördert.Die Betreuung kann durch Betreuungskräfte erfolgen, die

  • bei einer gemeinnützigen Einrichtung (z.B. Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe) angestellt oder
  • selbständig tätig sind.

KONTAKT

Fragen in Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung zu Hause beantwortet das Bundessozialamt: 0800/22 03 03 (gebührenfrei). Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Website http://www.bundessozialamt.gv.at/

Pflegetelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: 0800/20 16 22 (gebührenfrei)

NACHLESE

http://www.pflegedaheim.at/Die Broschüre „24-Stunden-Betreuung zu Hause“, herausgegeben von dem für Soziales zuständigen Bundesministerium, gibt detailliert Auskunft über alles, was in Zusammenhang mit der 24-Stunden-Pflege zu beachten ist (Arbeitszeitregelungen, Gewerbeanmeldung, Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, Kosten, staatliche Förderung).

Telefonische Bestellung: 0800/20 20 74

E-Mail-Bestellung: broschuerenservice@bmask.gv.at

Bestellung über das Internet: www.pflegedaheim.at (Themenbereiche – 24-Stunden-Betreuung)